Das Bieterverfahren
Alternativ zum klassischen Verkaufsprozess können Sie sich für unser hauseigenes Bieterverfahren entscheiden. Ähnlich einer Kunstauktion geht der Zuschlag für Ihre Immobilie an den Höchstbietenden.
Mit einer entscheidenden Einschränkung: Weder für Sie noch für den Höchstbietenden entsteht durch den Zuschlag eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss. Mit einer entscheidenden Einschränkung: Für Sie entsteht durch ein Gebot keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss.
Erst mit der Beurkundung des Kaufvertrages vor dem Notar wird der Kauf rechtswirksam. So behalten Sie die Kontrolle und wir stellen sicher, dass Ihre Interessen stets gewahrt werden.
Melanie
Reitmair
Stellvertretende Leitung Vertrieb
Immobilienwirtin (DIA)
+49 89 3838047-40
reitmair@grosdidier.de