Immobilien erben oder Immobilien vererben sind keine leichten Themen. Oftmals trüben Gefühle den klaren Blick. Wir als Spezialisten helfen Ihnen dabei, für Ihre Immobilie den passenden Weg zu finden.
Wir sind Ihr kompetenter Gesprächspartner, kennen den Markt und verfügen über ein ausgezeichnetes Netzwerk zu renommierten Kompetenzträgern, seien es Fachanwälte für Erbrecht und Vermögensnachfolge oder gute Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Wer einen nahestehenden Angehörigen verloren hat, kann mit dem Verkauf einer Immobilie überfordert sein. Noch schwieriger wird es, wenn sich mehrere Parteien einigen müssen.
Profitieren Sie von unserer Professionalität: Wir sprechen über Ihre individuellen Vorstellungen und klären Sie über Detailfragen auf. Das können allgemein gültige Rahmenbedingungen sein, die sich verändert haben bzw. verändern werden oder Strategien, wie Ihr Immobilienerbe bestmöglich verkauft werden kann - Stichpunkt Bieterverfahren!
Sie wollen Ihren Immobilienbesitz an eine Stiftung oder einen caritativen Verein vererben? Auch hier können wir helfen. Denn für zahlreiche, renommierte Einrichtungen wie SOS-Kinderdorf e.V., Kinderkrebsstiftung oder Christoffel Blindenmission e.V. sind wir regelmäßig tätig und können auf Sie zugeschnittene Lösungsvorschläge samt der Benennung der richtigen Ansprechpartner unterbreiten.
Und wenn Sie Ihr Immobilienerbe aktiv antreten und den Grundbesitz behalten wollen, sind wir Ihr Ansprechpartner für das passende Sanierungskonzept oder die anstehende Vermietung.
Im Falle einer Erbschaft haben Einzelpersonen oder die Erbengemeinschaft einige Formalitäten zu klären. Erbengemeinschaft denken unter anderem an einen Hausverkauf, außer einzelne Erben möchten das Erbe als Wohnimmobilie nutzen und suchen Einigkeit mit den anderen Parteien.
Gerne helfen wir Ihnen einzeln oder als Erbengemeinschaft weiter, wenn Sie Ihr Erbteil verkaufen möchten oder anderen Formalitäten klären müssen.
Wenn Sie ein Haus vererbt bekommen und dieses verkaufen möchten, kann eine Erbschaftssteuer anfallen, sofern der vom Gesetzgeber eingeräumte Steuerfreibetrag überschritten wird.
Dieser Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft ab. Wir erklären lhnen, was steuerrechtlich beim Vererben einer Immobilie zu bedenken ist und empfehlen gerne geeignete Spezialisten aus unserem Netzwerk.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Erben & Vererben von Immobilien? Wir beraten Sie gerne.
Dr. Grosdidier Immobilien GmbH & Co. KG
Kurfürstenstr. 22
80801 München/Schwabing